Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009)
Seit 1. Oktober 2009 gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Dadurch wurden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Bestandsbauten deutlich erhöht.
Für Bauherren und Eigentümer, die ihre Gebäude sanieren oder neu bauen, gilt ab dem 1. Oktober 2009:
Neubauten: Wird ein Haus neu gebaut, muss sein gesamter Jahresprimärenergiebedarf um 30% niedriger liegen als noch nach EnEV 2007 erforderlich. Dabei muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle im Durchschnitt 15% besser sein als bisher.
Altbauten: Werden bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt, die mehr als 10% der jeweiligen Fläche umfassen – wie das Dämmen der Wände oder der Austausch von Fenstern – müssen die neuen Bauteile einen 30% besseren energetischen Wert erreichen als bisher gefordert.
Nachtstromspeicherheizungen: In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden. Ausnahme: Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden, müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden.
Dachdämmung: Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten.
Fachunternehmererklärung: Fachbetriebe müssen zukünftig nach Abschluss der Arbeiten eine schriftliche Unternehmererklärung an den Gebäudeeigentümer abgeben und damit nachweisen, dass sie die neue EnEV bei der Sanierung eingehalten haben. Ein Fachbetrieb, der die Erklärung nicht oder falsch abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Befreiungen: Sind nach der EnEV geforderte Maßnahmen nachweislich unwirtschaftlich, so müssen die nach Landesrecht zuständigen Behörden Befreiungen von der EnEV aussprechen.
Neue Aufgaben des Bezirksschornsteinfegers: Im Rahmen der Feuerstättenschau muss der Schornsteinfeger die Nachrüstverpflichtungen bezüglich der Heizkessel, Rohrleitungsdämmungen, Umwälzpumpen und Heizungssteuerungen überprüfen und bei Verstößen die zuständigen Behörden informieren.
Energieausweise
Am 1. Oktober 2009 ist die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) in Kraft getreten. Diese sieht wie bisher für Neubauten Energieausweise vor, die nach dem Referenzgebäudeverfahren erstellt werden müssen. 
Auch für beheizte Bestandsbauten muss im Falle der Vermietung oder des Verkaufs ein Energieausweis vorgelegt werden.
Dieser Energieausweis kann bedarfsabhängig errechnet oder nach dem tatsächlichen Energieverbrauch ermittelt werden. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden, muss der Energieausweis errechnet werden.
Der bedarfsabhängige Ausweis hat allerdings generelle Vorteile. Der Verbrauchsausweis beruht hauptsächlich auf dem Nutzerverhalten des Bewohners. Dies kann sehr verfälschte Werte zur Folge haben und zu juristischen Streitigkeiten mit Nachmieter oder Käufer führen. Der Bedarfsausweis bewertet objektiv die Gebäudesubstanz und Anlagentechnik. Der Nutzer wird ausgeblendet. Streitigkeiten sind somit nahezu ausgeschlossen.
Als Energieberater im Bundesprogramm "Energiesparberatung-vor-Ort" sind wir zur Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude berechtigt. Als Fachingenieure mit langjähriger Erfahrung im energiesparenden Bauen sind wir auch zur Erstellung von Energieausweisen für Nicht-Wohngebäude berechtigt.
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) Schallschutznachweise
Die Energieeinsparverordnung 2009 fordert für Neubauten und Sanierungen Nachweise zum Energiebedarf der Gebäudes oder Wärmeschutz des Bauteils. Die Nachweise sind für baugenehmigungspflichtige aber auch für baugenehmigungsfreie Vorhaben zu erbringen. Wie erstellen alle erforderlichen Nachweise, z.B. Energieausweise nach §§ 16 ff. EnEV, schnell und inklusive der ggf. erforderlichen Prüfung durch den staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz. Natürliche helfen wir Ihnen Ihr Bauvorhaben von Anfang an im Rahmen der EnEV optimal zu konzeptionieren und berücksichtigen auch das Erneuerbare Energien Wärmegesetz. Eine frühzeitige Beratung kann viel Zeit und Ärger sparen.
Im Rahmen unserer bauphysikalischen Beratungsdienstleistungen erstellen wir auch die erforderlichen Schallschutznachweise.
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